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2,65 Prozent mehr Lohn für Gutsarbeiter und Saisonarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben

Bei der am 28. Jänner stattgefundenen Lohnverhandlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben der Bundesländer Niederösterreich, Wien und Burgenland konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Die KV-Löhne werden ab 1. März um 2,65 Prozent erhöht.


Ergebnisse der Lohnverhandlung für Arbeiter/innen in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben (Gutsarbeiter):

  • Erhöhung der KV-Löhne sowie der Lehrlingsentschädigungen um 2,65 %
  • Neuer Mindestlohn: EUR 1.705,27,-
  • Geltungstermin: 1. März 2019
  • Laufzeit: 12 Monate


Ergebnisse der Lohnverhandlung für Saisonarbeiter/innen in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 2,65 %
  • Erreichung des Mindestlohns von EUR 1.500,-
  • Geltungstermin: 1. März 2019
  • Laufzeit: 12 Monate


Quelle: PRO-GE