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1,49 % mehr Lohn für Dienstnehmer/innen in bäuerlichen Betrieben

Die NÖ Landarbeiterkammer und die NÖ Landwirtschaftskammer einigten sich bei den KV-Verhandlungen für bäuerliche Dienstnehmer/innen auf eine Lohnerhöhung von 1,49 Prozent. Die neuen Lohnansätze gelten ab 1. Jänner 2021.


Das Ergebnis im Detail:

  • Geltungstermin: Der Termin für die kollektivvertragliche Anpassung wurde von früher 1. Juni auf 1. Jänner vorverlegt.
     
  • Sämtliche Mindestlöhne und -gehälter für bäuerliche DienstnehmerInnen in Niederösterreich (somit auch das Überstundenpauschale, die Stundenlöhne, die Lehrlingsentschädigungen und die PraktikantInnenentschädigungen) werden mit 1. Jänner 2021 um 1,49 %. Die sich aufgrund der Erhöhungen ergebenden Monatslöhne und -gehälter sowie das Überstundenpauschale werden kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • Den Arbeitern und Arbeiterinnen in den Lohnkategorien 1 bis 4 und 5b ist zwingend ein Überstundenpauschale in der Höhe von EUR 121,79 zu bezahlen, womit der niedrigste Gesamtlohn EUR 1 542,65 beträgt.
     
  • Der Wert der vollen freien Station beträgt € 196,20.
     
  • Pflichtpraktikanten sind generell als Dienstnehmer anzumelden.
     
  • Der Urlaubszuschuss ist mit dem Junibezug auszuzahlen, das Weihnachtsgehalt mit dem Novemberbezug. Bei Dienstverhältnissen, die unterjährig beginnen und mehr als 10 Wochen dauern, besteht mit dem Junilohn ein Anspruch auf Akontierung beider Sonderzahlungen entsprechend der bis Ende Juni zurückgelegten Dienstzeit. Sofern Anspruch auf das Überstundenpauschale besteht, ist dieses bei den Sonderzahlungen zu berücksichtigen. Arbeiter erhalten während der ersten drei Kalenderjahre der Beschäftigung reduzierte Sonderzahlungen im Verhältnis 155:173,2.