1. KV-Abschluss: Plus 1,5 % für Forstarbeiter/innen in Privatforsten
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingsentschädigung sowie der motormanuellen Schlägerung um 1,50 %
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 1,47 %
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 1.744,12,-.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2021
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE
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