Kursprogramm NÖ Landarbeiterkammer 2022/23

Leistungen auf einen Blick Bauen.Wohnen.Sanieren Kammerzugehörige erhalten für die Schaffung und Verbesserung von Wohnraum ein zinsenloses Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren. Für „Jungfamilien“ (Kammerzugehörige bis zum vollendeten 40. Lebensjahr) gibt es erhöhte Fördersätze. Förderung I: Für die Errichtung bzw. den Kauf eines Eigenheimes im Bundesland NÖ oder Kauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung Zinsenloses Darlehen in der Höhe von EUR 17.400, / EUR 21.600, (Erhöhte Förderung für „Jungfamilien“) Förderung II: Aus‐, Zu‐, An‐ und Umbauten, Kauf einer geförderten Eigentumswohnung, Genossenschafts‐, Mietwohnung oder Wohnung mit Vorkaufsrecht, Sanierung wie Wärmedämmung, Fenster‐ und Türenumbau sowie Neu‐ und Umbau von Heizungsanlagen auf Alternativenergie, Anschlussgebühren für Kanal, Wasser, Biokläranlagen und Hausstandsgründung Zinsenloses Darlehen in der Höhe von EUR 8.700, / EUR 10.800, Erhöhte Förderung I: Niedrigenergiebauten Zinsenloses Darlehen in der Höhe von EUR 26.400, / EUR 30.000, Erhöhte Förderung II: Bei thermischen Sanierungen oder nachhaltigen wärme‐ & energiesparendenMaßnahmen Zinsenloses Darlehen in der Höhe von EUR 13.200, / EUR 15.000, Katastrophenhilfe Zinsenloses Sofortdarlehen bis zu EUR 25.200, für Kammerzugehörige, deren Haus durch Hochwasser, Stürme oder andere Naturkatastrophen Schaden genommen hat. Lehrlingsbeihilfe Die Lehrlingsbeihilfe können alle Lehrlinge beantragen, die einen land‐ und forstwirtschaftlichen Lehrberuf er‐ lenen (z.B. Gärtner, Forstfacharbeiter, Weinbaufacharbeiter) oder in einem Betrieb imWirkungsbereich der NÖ Landarbeiterkammer eine Lehre absolvieren (z.B. kaufmännische Lehrlinge in den Raiffeisen Lagerhäusern). Nach Ablauf der Probezeit kann jeder Lehrling als „Starthilfe” einmalig um EUR 170, ansuchen. Einfach eine Kopie des Lehrvertrages einschicken! Belohnt wird später auch der erfolgreiche Lehrabschluss. Wer sein Lehrabschlusszeugnis an lehrling@lak‐noe.at einschickt, erhält noch einmal EUR 170, . Lehrlinge, die mit ausgezeichnetem Erfolg abschließen, erhalten eine zusätzliche Prämie von EUR 100, . Führerscheinbeihilfe (Gruppe B) Für Mitglieder von 17 bis 21 Jahren zur Erlangung des Führerscheins der Gruppe B, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate, zumindest 20 Wochenstunden, in der Land‐ & Forstwirtschaft beschäftigt und bei der Führerscheinprüfung bereits LAK‐Mitglied waren. Die Höhe der Beihilfe beträgt einmalig EUR 150, . Führerscheinbeihilfe (Gruppen C F) Für Kammermitglieder zur Erlangung des Führerscheins der Gruppen C bis F, sofern dieser für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit in der Land‐ und Forstwirtschaft erforderlich ist und sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate in der Land‐ und Forstwirtschaft beschäftigt waren. Die Höhe der Beihilfe beträgt je nach Führerscheingruppe bis zu EUR 420, . Jugendzuschuss Für Kammermitglieder bis 26 Jahre, für den Besuch verschiedener Veranstaltungen, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate innerhalb eines Jahres in der Land‐ und Forstwirtschaft beschäftigt waren. Für folgende Veranstaltungen kann derzeit ein Jugendzuschuss beantragt werden: Heimländerspiele der Österreichischen Fußballnationalteams (Damen und Herren), Nova Rock, Woodstock der Blasmusik, FM4 Frequency sowie das Beatpatrol Festival. Der Zuschuss wird je nach Veranstaltung gegen Beleg der Tickets gewährt und beträgt bis zu EUR 80, . kursprogramm 2022/23 93

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