Kursprogramm NÖ Landarbeiterkammer 2022/23

kursprogramm 2022/23 92 Leistungen auf einen Blick Förderungen und Beihilfen Kursbeihilfe Für Kammermitglieder, die einen Kurs bei einem anerkannten Institut der Erwachsenenbildung (z.B. WIFI, BFI, LFI, Volkshochschulen ...) besucht haben und die Kosten dafür selbst zu tragen haben. Bei berufsspezifischen Weiterbildungskursen ist verpflichtend zuerst beim Land Niederösterreich ‐ vor dem Kurs! ‐ um Förderung anzusuchen (www.noe.gv.at/bildungsfoerderung). Erst nach bestätigter Förderung bzw. Angabe der Ablehnungsgründe kann um Kursbeihilfe bei der NÖ LAK angesucht werden. Die maximale Beihilfe pro Person und Jahr beträgt EUR 720, . Anträge sind inkl. der erforderlichen Beilagen spätestens 6 Monate nach Kursende bei der NÖ LAK einzureichen. Schul /Studienbeihilfe Für Kammerzugehörige, deren Kinder in Schulausbildung stehen (ab der 10. Schulstufe) oder ein Studium absolvieren (bis zum 27. Geburtstag). Pro Kind und Schuljahr ab der 10. Schulstufe EUR 140, Inskription an einer Universität oder FH EUR 190, Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird EUR 90, Unterkunftskostenzuschuss (Internat) EUR 120, Ausbildungszuschuss Für Kammerzugehörige, deren Kinder sich in einem Lehr‐ oder sonstigen Ausbildungsverhältnis befinden. Die Höhe des Zuschusses pro Ausbildungsjahr richtet sich nach dem Netto‐Einkommen des Lehrlings: Bis EUR 650,‐: EUR 190, EUR 651,‐ bis EUR 850,‐: EUR 165, EUR 851,‐ bis EUR 1.100,‐: EUR 140, Zuschuss für Kinderbetreuungskosten Für Kammerzugehörige, die nach dem Mutterschutz oder nach dem Ende einer gesetzlichen Karenz ihr Dienstverhältnis in der Land‐ und Forstwirtschaft wieder aufnehmen und deshalb Bedarf nach professioneller Kinderbetreuung haben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 520, und wird für die Kosten einer ausgebildeten Tagesmutter oder einer Kinderbetreuungseinrichtung gewährt. Das Kind, für das die Betreuung in Anspruch genommen wird, darf das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuschuss zum Papamonat Für kammerzugehörige Väter, die nach der Geburt ihres Kindes einen „Papamonat“ in Anspruch nehmen. Der Zuschuss erfolgt in Form einer Aufstockung des Familienzeitbonus (ca. EUR 700,‐) auf EUR 1.000,‐ und kann von Vätern beantragt werden, die ab 1. Jänner 2020 einen „Papamonat“ in Anspruch genommen haben. Digitalisierungszuschuss Um die Betriebsratsarbeit zu erleichtern, gewährt die NÖ Landarbeiterkammer Betriebsratskörperschaften beim Ankauf eines Laptops oder Tablets für die Betriebsratsarbeit einen Zuschuss in der Höhe von 30% des Kaufpreises eines Laptops/Tablets, maximal EUR 300, . Notstandsunterstützung Kammerzugehörigen, die unverschuldet in Not geraten sind, kann eine einmalige, außerordentliche Unterstützung zuerkannt werden.

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