Kursprogramm NÖ Landarbeiterkammer 2022/23

kursprogramm 2022/23 32 Sicherheitsfachkraft Fachausbildung in 3 Modulen Veranstalter: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA Zielgruppe: Alle, die in Zukunft als Sicherheitsfachkraft im Betrieb tätig sein werden. Ziel: Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Dienstgeber, die Dienstnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und den Betriebsrat auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung zu beraten und die Dienstgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Die Regelungen zur Sicherheitsfachkraft befinden sich im Landarbeits‐ gesetz (LAG) 2021 im Unterabschnitt 20g (Präventionsdienste) in den §§ 242 bis 255. Inhalte: ‐ Einführung der Grundlagen ‐ Rechtsgrundlagen und Normen ‐ Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes ‐ Sicherheit von Arbeitssystemen ‐ Ergonomie ‐ Schadstoffe ‐ Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen ‐ Kosten‐Nutzen‐Analyse ‐ Psychologische u. betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes ‐ Schnittstellen ‐ Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich) Voraus Zur Fachausbildung sind Personen zugelassen, die setzungen: 1.ein Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium einer technischen oder naturwissen‐ schaftlichen Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben, oder eine Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt erfolgreich abgelegt haben, oder nach gewerberechtlichen Vorschriften eine Meisterprüfung oder den erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule nachgewiesen haben oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben UND 2.eine mindestens zweijährige, dieser Ausbildung entsprechende betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben. Sonstige Personen dürfen zur Fachausbildung zugelassen werden, wenn sie 1.eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben UND 2.durch Ablegen einer Aufnahmeprüfung an der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen haben, dass sie über ausreichende Grundkenntnisse auf technischem Gebiet verfügen. Aufnahms Die Aufnahmsprüfung zur Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte findet unmittelbar vor prüfung: dem Modul 1 statt, konkret am 1. Kurstag um 8.00 Uhr, und wird in schriftlicher Form abgehalten. In einem Fragebogen wird der Kandidat mit Elementarfragen aus den Fachgebieten Mathematik, Mechanik, Physik, Chemie u.a. konfrontiert. Für die Bearbeitung steht knapp eine Stunde zur Verfügung. Anwesenheit: In der ersten und letzten Lehrgangswoche besteht nach Vorgabe der SFK‐VO absolute Anwesenheitspflicht. Für den gesamten Lehrgang ist eine verpflichtende Präsenzzeit von mindestens 80 % der Lehrgangsdauer vorgeschrieben.

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