Kursprogramm NÖ Landarbeiterkammer 2021/22
kursprogramm 2021/22 95 Alle Leistungen auf einen Blick Bauen.Wohnen.Sanieren Kammerzugehörige erhalten für die Scha ff ung und Verbesserung von Wohnraum ein zinsenloses Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren. Für „Jungfamilien“ (Kammerzugehörige bis zum vollendeten 40. Lebensjahr) gibt es seit 1. September 2019 erhöhte Fördersätze. Förderung I: Für die Errichtung bzw. den Kauf eines Eigenheimes im Bundesland NÖ oder Kauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung Zinsenloses Darlehen in der Höhe von EUR 14.400, / EUR 18.000, (Erhöhte Förderung für „Jungfamilien“) Förderung II: Aus ‐ , Zu ‐ , An ‐ und Umbauten, Kauf einer geförderten Eigentumswohnung, Genossenscha ft s ‐ , Mietwohnung oder Wohnung mit Vorkaufsrecht, Sanierung wie Wärmedämmung, Fenster ‐ und Türenumbau sowie Neu ‐ und Umbau von Heizungsanlagen auf Alterna ti venergie, Anschlussgebühren für Kanal ‐ , Wasser ‐ , Gasanschluss, Biokläranlagen und Hausstandsgründung Zinsenloses Darlehen in der Höhe von EUR 7.200, / EUR 9.000, Erhöhte Förderung I: Niedrigenergiebauten Zinsenloses Darlehen in der Höhe von EUR 21.600, / EUR 25.200, Erhöhte Förderung II: Bei thermischen Sanierungen oder nachhal ti gen wärme ‐ & energiesparendenMaßnahmen Zinsenloses Darlehen in der Höhe von EUR 10.800, / EUR 12.600, Katastrophenhilfe Zinsenloses Sofortdarlehen bis zu EUR 25.200, für Kammerzugehörige, deren Haus durch Hochwasser, Stürme oder andere Naturkatastrophen Schaden genommen hat. Lehrlingsbeihilfe Die Lehrlingsbeihilfe können alle Lehrlinge beantragen, die einen land ‐ und forstwirtscha ft lichen Lehrberuf er ‐ lenen (z.B. Gärtner, Fors tf acharbeiter, Weinbaufacharbeiter) oder in einem Betrieb imWirkungsbereich der NÖ Landarbeiterkammer eine Lehre absolvieren (z.B. kaufmännische Lehrlinge in den Rai ff eisen Lagerhäusern). Nach Ablauf der Probezeit kann jeder Lehrling als „Starthilfe” einmalig um EUR 170, ansuchen. Einfach eine Kopie des Lehrvertrages einschicken! Belohnt wird später auch der erfolgreiche Lehrabschluss. Wer sein Lehrabschlusszeugnis an lehrling@lak ‐ noe.at einschickt, erhält noch einmal EUR 170, . Lehrlinge, die mit ausgezeichnetem Erfolg abschließen, erhalten eine zusätzliche Prämie von EUR 100, . Führerscheinbeihilfe (Gruppe B) Für Mitglieder von 17 bis 21 Jahren zur Erlangung des Führerscheins der Gruppe B, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate, zumindest 20 Wochenstunden, in der Land ‐ & Forstwirtscha ft beschä ft igt und bei der Führerscheinprüfung bereits LAK ‐ Mitglied waren. Die Höhe der Beihilfe beträgt einmalig EUR 150, . Führerscheinbeihilfe (Gruppen C F) Für Kammermitglieder zur Erlangung des Führerscheins der Gruppen C bis F, sofern dieser für die Ausübung ihrer Berufstä ti gkeit in der Land ‐ und Forstwirtscha ft erforderlich ist und sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate in der Land ‐ und Forstwirtscha ft beschä ft igt waren. Die Höhe der Beihilfe beträgt je nach Führerscheingruppe bis zu EUR 420, . Jugendzuschuss Für Kammermitglieder bis 26 Jahre für den Besuch verschiedener Veranstaltungen, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate innerhalb eines Jahres in der Land ‐ und Forstwirtscha ft beschä ft igt waren. Für folgende Veranstaltungen kann derzeit ein Jugendzuschuss beantragt werden: Heimländerspiele der Österreichischen Fußballna ti onalteams (Damen und Herren), Nova Rock, Woodstock der Blasmusik, FM4 Frequency sowie das Beatpatrol Fes ti val Der Zuschuss wird je nach Veranstaltung gegen Beleg der Tickets gewährt und beträgt bis zu EUR 80, .
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