Kursprogramm NÖ Landarbeiterkammer 2021/22

kursprogramm 2021/22 94 Alle Leistungen auf einen Blick Förderungen und Beihilfen Kursbeihilfe Für Kammermitglieder, die einen Kurs bei einem anerkannten Ins ti tut der Erwachsenenbildung (z.B. WIFI, BFI, LFI, Volkshochschulen ...) besucht haben und die Kosten dafür selbst zu tragen haben. Bei berufsspezi fi schen Weiterbildungskursen ist verp fl ichtend zuerst beim Land Niederösterreich ‐ vor dem Kurs! ‐ um Förderung anzusuchen (www.noe.gv.at/bildungsfoerderung ). Erst nach bestä ti gter Förderung bzw. Angabe der Ablehnungsgründe kann um Kursbeihilfe bei der NÖ LAK angesucht werden. Die maximale Beihilfe pro Person und Jahr beträgt EUR 720, . Anträge sind inkl. der erforderlichen Beilagen spätestens 6 Monate nach Kursende bei der NÖ LAK einzureichen. Schul /Studienbeihilfe Für Kammerzugehörige, deren Kinder in Schulausbildung stehen (ab der 10. Schulstufe) oder ein Studium absolvieren (bis zum 27. Geburtstag). Pro Kind und Schuljahr ab der 10. Schulstufe EUR 140, Inskrip ti on an einer Universität oder FH EUR 190, Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird EUR 90, Unterkun ft skostenzuschuss (Internat) EUR 120, Ausbildungszuschuss Für Kammerzugehörige, deren Kinder sich in einem Lehr ‐ oder sons ti gen Ausbildungsverhältnis be fi nden. Die Höhe des Zuschusses pro Ausbildungsjahr richtet sich nach dem Ne tt o ‐ Einkommen des Lehrlings: Bis EUR 500, ‐ : EUR 190, EUR 501, ‐ bis EUR 750, ‐ : EUR 165, EUR 751, ‐ bis EUR 1.000, ‐ : EUR 140, Zuschuss für Kinderbetreuungskosten Für Kammerzugehörige, die nach dem Mu tt erschutz oder nach dem Ende einer gesetzlichen Karenz ihr Dienstverhältnis in der Land ‐ und Forstwirtscha ft wieder aufnehmen und deshalb Bedarf nach professioneller Kinderbetreuung haben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 520, und wird für die Kosten einer ausgebildeten Tagesmu tt er oder einer Kinderbetreuungseinrichtung gewährt. Das Kind, für das die Betreuung in Anspruch genommen wird, darf das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuschuss zum Papamonat Für kammerzugehörige Väter, die nach der Geburt ihres Kindes einen „Papamonat“ in Anspruch nehmen. Der Zuschuss erfolgt in Form einer Aufstockung des Familienzeitbonus (ca. EUR 700, ‐ ) auf EUR 1.000, ‐ und kann von Vätern beantragt werden, die ab 1. Jänner 2020 einen „Papamonat“ in Anspruch genommen haben. Digitalisierungszuschuss Um die Betriebsratsarbeit in Zeiten der COVID 19 ‐ Pandemie zu erleichtern, gewährt die NÖ Landarbeiterkammer Betriebsratskörperscha ft en beim Ankauf eines Laptops oder Tablets für die Betriebsratsarbeit einen Zuschuss in der Höhe von 30% des Kaufpreises eines Laptops/Tablets, maximal EUR 300, . Notstandsunterstützung Kammerzugehörigen, die unverschuldet in Not geraten sind, kann eine einmalige, außerordentliche Unterstützung zuerkannt werden.

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