Kursprogramm NÖ Landarbeiterkammer 2020/21
kursprogramm 2020/21 Alle Leistungen auf einen Blick Förderungen und Beihilfen Kursbeihilfe Für Kammermitglieder, die einen Kurs bei einem anerkannten Institut der Erwachsenenbildung (z.B. WIFI, BFI, LFI, Volkshochschulen ...) besucht haben und die Kosten dafür selbst zu tragen haben. Bei berufsspezifischen Weiterbildungskursen ist verpflichtend zuerst beim Land Niederösterreich - vor dem Kurs! - um Förderung anzusuchen (www.noe.gv.at/bildungsfoerderung ). Erst nach bestätigter Förderung bzw. Angabe der Ablehnungsgründe kann um Kursbeihilfe bei der NÖ LAK angesucht werden. Die maximale Beihilfe pro Person und Jahr beträgt EUR 700,- . Anträge sind inkl. der erforderlichen Belege spätestens 6 Monate nach Kursende bei der NÖ LAK einzureichen. Lehrlingsbeihilfe Für Lehrlinge, die in Betrieben im Wirkungsbereich der NÖ LAK eine Ausbildung absolvieren. Nach Ablauf der Probezeit erhalten alle Lehrlinge als „Starthilfe” einmalig EUR 150,- . Einfach eine Kopie des Lehrvertrages einschicken! Belohnt wird später auch der erfolgreiche Lehrabschluss. Wer sein Lehrabschlusszeugnis an lehrling@lak-noe.at einschickt, erhält noch einmal EUR 150,- . Lehrlinge, die mit ausgezeichnetem Erfolg abschließen, erhalten eine zusätzliche Prämie von EUR 100,- . Führerscheinbeihilfe (Gruppen C-F) Für Kammermitglieder zur Erlangung des Führerscheins der Gruppen C bis F, sofern dieser für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit in der Land- und Forstwirtscha erforderlich ist und sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate in der Land- und Forstwirtscha beschä igt waren. Die Höhe der Beihilfe beträgt je nach Führerscheingruppe bis zu EUR 420,- . Führerscheinbeihilfe (Gruppe B) Für Kammermitglieder von 17 bis 21 Jahren zur Erlangung des Führerscheins der Gruppe B, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate, zumindest 20 Wochenstunden, in der Land- und Forstwirtscha beschä igt und bei der Führerscheinprüfung bereits LAK-Mitglied waren. Die Höhe der Beihilfe beträgt einmalig EUR 150,- . Jugendzuschuss Für Kammermitglieder bis 26 Jahre für den Besuch verschiedener Veranstaltungen (z.B. Frequency Festival, Nova Rock, Woodstock der Blasmusik usw.), sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 6 Monate innerhalb eines Jahres in der Land- und Forstwirtscha beschä igt (mind. 20 Wochenstunden) waren. Der Zuschuss wird je nach Veranstaltung gegen Beleg der Tickets gewährt. Schul-/Studienbeihilfe Für Kammerzugehörige, deren Kinder in Schulausbildung stehen (ab der 10. Schulstufe) oder ein Studium absolvieren (bis zum 27. Geburtstag). Pro Kind und Schuljahr ab der 10. Schulstufe EUR 120,- Inskription an einer Universität oder FH EUR 170,- Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird EUR 70,- Unterkun skostenzuschuss (Internat) EUR 100,- Erforderlich sind eine Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung, eine Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe (Finanzamt), ein Nachweis der Alimentationszahlungen der letzten 12 Monate (wenn das Kind nicht im gleichen Haushalt lebt) sowie eine Meldebestätigung (bei Unterkun skostenzuschuss) für jenes Schul-/Studienjahr, für das um Beihilfe angesucht wird. 87
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