Immer wieder erreichen die NÖ Landarbeiterkammer Fragen zu Befugnissen von Betriebsräten. Die Kontrolle der richtigen Einstufung gehört jedenfalls zur Kernaufgabe jedes Belegschaftsvertreters.
Mit der Einführung der Möglichkeit einer Teilpension, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft trat, sollen ältere Arbeitnehmer länger in Beschäftigung bleiben und ihnen ein höheres Lebenseinkommen ermöglicht…
Die neu vereinbarte Abrechnungspraxis bei sogenannten Rumpfmonaten bringt gerechte Bezahlung. Geringfügig Beschäftigte müssen jedoch darauf achten, den Höchstbetrag nicht zu überschreiten.
Der Dienstgeber muss den Betriebsrat über konkrete Personalpläne sowie über jede erfolgte Einstellung inklusive Verwendung sowie Einstufung des Arbeitnehmers informieren.
Vielen Dienstnehmern wird zu wenig Urlaub gewährt. Schenken Sie daher schon bei der Einstellung Ihre Aufmerksamkeit der richtigen Anrechnung von Vordienstzeiten.
Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung. Für die Inanspruchnahme ist kein Urlaub und auch keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.
Die Verschleppung eines Verfahrens durch den Pensionsversicherungsträger kann den Anspruch auf eine Schwerarbeitspension zu einer folgenschweren Farce werden lassen.
Zahlenmäßig spielt die Schwerarbeitspension österreichweit nur eine untergeordnete Rolle, zuletzt verzeichnete sie aber starke Zuwächse. Die NÖ LAK liefert alle Infos im Überblick.
Die Überwachung durch Positionsbestimmungssysteme hat mittlerweile auch in der Landwirtschaft Einzug gehalten. GPS-Systeme werden mittlerweile in vielen Dienstfahrzeugen eingesetzt.