Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung. Für die Inanspruchnahme ist kein Urlaub und auch keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.

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Minusstunden dürfen Dienstnehmern nicht vom Lohn abgezogen werden, wenn jene wegen Arbeitsmangels vom Dienstgeber nach Hause geschickt werden.

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Die Verschleppung eines Verfahrens durch den Pensionsversicherungsträger kann den Anspruch auf eine Schwerarbeitspension zu einer folgenschweren Farce werden lassen.

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Zahlenmäßig spielt die Schwerarbeitspension österreichweit nur eine untergeordnete Rolle, zuletzt verzeichnete sie aber starke Zuwächse. Die NÖ LAK liefert alle Infos im Überblick.

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Die Überwachung durch Positionsbestimmungssysteme hat mittlerweile auch in der Landwirtschaft Einzug gehalten. GPS-Systeme werden mittlerweile in vielen Dienstfahrzeugen eingesetzt.

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