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Sonderfreistellung für Schwangere ohne Corona-Impfung verlängert

Die im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie beschlossene Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte wird um weitere drei Monate bis Ende September verlängert.


Erst im Mai hat das Nationale Impfgremium eine Empfehlung zur Impfung von Schwangeren ab der 13. Schwangerschaftswoche ausgegeben. Aus diesem Grund laufen die Impfungen von werdenden Müttern erst jetzt so richtig an und viele Schwangere Frauen haben noch keinen ausreichenden Impfschutz.

Um den Schwangeren weiterhin ausreichend Schutz zu bieten, wird die Sonderfreistellung von Schwangeren in körpernahen Berufen (u.a. Friseurinnen, Masseurinnen und Kindergartenpädagoginnen) daher bis 30. September 2021 verlängert. Die Regelung soll lückenlos ab 1. Juli an die bisherige anschließen. ArbeitnehmerInnen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden wie bisher in der Regel von der Sonderfreistellung keinen Gebrauch machen können.

Während der Anspruch auf Sonderfreistellung von Risikogruppen bereits mit Ende Juni ausläuft, wird dieser bei Schwangeren also noch einmal um drei Monate verlängert.

ACHTUNG: Neu ist allerdings, dass bereits geimpfte Schwangere nicht mehr unter die Regelung fallen und der Freistellungsanspruch nach Eintreten der Vollimmunisierung endet – das hat die werdende Mutter dem Arbeitgeber 14 Kalendertage im Vorhinein bekanntzugeben.

Ein ausreichender Impfschutz ist nach derzeitigen Erkenntnissen gegeben (Stand 9.6.2021):

  • 8 Tage nach der 2. Impfung mit Comirnaty (Pfizer),
  • 14 Tage nach der 2. Impfung mit Moderna,
  • 15 Tage nach der 2. Impfung mit Vaxzevria (Astra Zeneca),
  • 15 Tage nach der Impfung mit Janssen.