Zum Hauptinhalt springen

Ohne Betriebsvereinbarung keine GPS-Systeme zulässig

Die Überwachung durch Positionsbestimmungssysteme hat mittlerweile auch in der Landwirtschaft Einzug gehalten. GPS-Systeme werden mittlerweile in vielen Dienstfahrzeugen eingesetzt.

Bei seinen Betriebsbesuchen wurde NÖ LAK-Präsident Andreas Freistetter zuletzt mehrfach mit Fragen zur Überwachung durch globale Positionsbestimmungssysteme konfrontiert. Hier die wichtigsten Antworten: Navigationssysteme kommen in zahlreichen Dienstfahrzeugen zum Einsatz. Diese bringen einen aber nicht nur mehr oder weniger verlässlich an den richtigen Ort, sondern sie können noch viel mehr. Sofern Positions- oder Bewegungsdaten aufgezeichnet oder gar unmittelbar übermittelt werden, liegen Überwachungseinrichtungen vor. Immer mehr Menschen fragen sich, ob solche auch zulässig sind.

Der Grundsatz: Die Einführung technischer Systeme, die die Menschenwürde berühren, bedarf einer Betriebsvereinbarung. Das bedeutet, dass die Einführung ohne die Zustimmung des Betriebsrates in Form einer Betriebsvereinbarung nicht zulässig ist. Keine Betriebsvereinbarung ist erforderlich, wenn die Menschenwürde nicht berührt wird. Bei GPS-Systemen ist dies aber immer der Fall, sobald Daten aufgezeichnet oder gesendet werden. Aber selbst bei Zustimmung durch den Betriebsrat ist die Überwachungsmaßnahme rechtswidrig, wenn die Menschenwürde nicht nur berührt, sondern verletzt wird.

Die Abgrenzung ist immer im Einzelfall anhand einer Interessenabwägung vorzunehmen. Dass z.B. für die Einsatzleitung eines Rettungsdienstes die Kenntnis der aktuellen Positionen sämtlicher Fahrzeuge große Bedeutung hat, ist einsichtig. Wenn hingegen etwa ein Traktorfahrer durch GPS minutiös überwacht wird, erscheint dies mehr als bedenklich.

Der Zweck der Betriebsvereinbarung und gleichzeitig die Herausforderung für den Betriebsrat ist es, GPS-Anwendungen auf ein sinnvolles und notwendiges Ausmaß zu reduzieren, insbesondere genaue Regelungen zu treffen, wer Zugang zu welchen Daten hat und wie diese verwendet werden dürfen. Unterstützung finden die Betriebsräte bei dieser Aufgabe bei der NÖ Landarbeiterkammer.

GPS-Systeme werden mittlerweile auch in immer mehr Dienstfahrzeugen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt.