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NÖ LAK bringt Beihilfen auf den neuesten Stand

Neben einer Erhöhung des Ausbildungszuschusses wurden auch Anpassungen bei den Richtlinien der Studienbeihilfe vorgenommen, um die Treffsicherheit der LAK-Unterstützen für ihre Mitglieder auch weiterhin zu gewährleisten. Beschlossen wurde nach dem Vorbild der Anpassung der Familienbeihilfe auch eine Anpassung der Förderhöhe für Kinder, die ihre Ausbildung (Lehre oder Höhere Schule) im Ausland absolvieren.


Im Rahmen der jüngsten Vollversammlung Ende Mai in St. Pölten hat die NÖ Landarbeiterkammer die Richtlinien für zwei der bedeutendsten Förderungen für ihre Mitglieder überarbeitet.
„Mit unseren Beihilfen wollen wir gerade jene Mitglieder unterstützen, die es dringend brauchen. Uns ist es wichtig, dass unsere Richtlinien auch in Zukunft treffsicher bleiben”, erklärte NÖ LAK-Präsident Andreas Freistetter.

Die Neuerungen im Detail:
Der jährliche Ausbildungszuschuss, den Kammermitglieder für ihr in Ausbildung stehendes Kind beantragen können, wurde bereits ab 1. Juli 2018 um ein Drittel erhöht (siehe Infobox). Dazu ein praktisches Beispiel: Wenn ihre Tochter im Herbst eine Friseurlehre beginnt, verdient sie im 1. Lehrjahr laut Kollektivvertrag EUR 490,-. Der LAK-Ausbildungszuschuss würde sich demnach von bisher EUR 100,- auf EUR 150,- erhöhen.

Anpassungen wurden auch bei den Richtlinien für den Bezug der Studien-beihilfe vorgenommen. Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 kann auch um Beihilfe angesucht werden, wenn das leibliche Kind nicht dauerhaft im Haushalt des kammerzugehörigen Elternteiles wohnt. Vorzulegen ist dafür zusätzlich ein Nachweis über Alimentationszahlungen der letzten 12 Monate.

Beschlossen wurde abschließend auch, dass ab 1. Jänner 2019 alle Beihilfen & Förderungen der NÖ LAK an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen EU-Landes, in dem das Kind lebt, auf Basis des verwendeten Länderindexes für die Familienbeihilfe NEU angepasst werden.

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