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Homeoffice: Klare Spielregeln fixiert

Nach intensiven Verhandlungen zwischen Sozialpartner und Regierung stehen gesetzliche Rahmenbedingungen für das Arbeiten von Zuhause fest. Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache. Bei Aufwendungen sind für Arbeitnehmer bis zu EUR 600,- steuerlich absetzbar.


Die Sozialpartner und die Regierung haben sich über neue Homeoffice- Regelungen geeinigt. Es gibt weiterhin keine Pflicht zur, aber auch keinen Rechtsanspruch auf Arbeit von daheim aus, Homeoffice bleibt also freiwillig.

Arbeitnehmer sollen grundsätzlich von ihrem Arbeitgeber die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Sofern diese im Homeoffice eigene Mittel verwenden, steht Ihnen dafür Aufwandersatz zu. Die steuerliche Absetzbarkeit wurde ebenfalls geregelt. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können – in Summe also bis zu 600 Euro. Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln (z.B. Laptop, Handy usw.) durch den Arbeitgeber sollen auch keinen steuerpflichtigen Sachbezug darstellen.

Das Ziel der Regelung ist die Gleichstellung der Arbeitnehmer im Homeoffice und am regulären Arbeitsplatz. Sämtliche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften wie jene für Arbeits- und Ruhezeiten sowie das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz gelten daher auch im Homeoffice. Außerdem wird im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz klargestellt, dass Schäden, die Haushaltsangehörige (oder Haustiere) an bereitgestellten Arbeitsmitteln verursachen, den Arbeitnehmern zuzurechnen sind.  Der zuvor bis 31.3.2021 befristete Unfallschutz soll nun dauerhaft gelten und umfasst auch Wegunfälle vom Homeoffice zur Arbeitsstätte oder zurück ins Home- office – etwa zu einem Arzttermin, zu einer Interessenvertretung oder wenn man Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringt. Nicht umfasst sind Wege aus dem Homeoffice, beispielsweise um sich im Supermarkt Essen zu besorgen.

Die neuen Bestimmungen treten in Kraft, sobald das Parlament die gesetzlichen Änderungen beschlossen hat.
 

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