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„Einvernehmliche” im Krankenstand

Die NÖ Landarbeiterkammer beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Entgeltfortzahlung im Krankenstand im Zuge einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses.


Was passiert, wenn mein Arbeitgeber im Krankenstand das Dienstverhältnis einvernehmlich auflösen möchte – muss ich dem zustimmen?
Nein, keinesfalls! Außerdem kommt es seit 2018 zu einer Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Dienstnehmers. Wenden Sie sich in unklaren Fällen an die NÖ LAK, bevor Sie einer einvernehmlichen Auflösung zustimmen!

Was hat sich gegenüber der alten Rechtslage geändert ?
Früher kam es nur bei Dienstgeberkündigungen, ungerechtfertigten Entlassungen sowie bei berechtigten vorzeitigen Austritten im Krankenstand des Dienstnehmers während einer Dienstverhinderung zu Entgeltfortzahlungsansprüchen über das Dienstverhältnis hinaus. Dies hat sich durch die neue Rechtslage geändert und zu Gunsten der Dienstnehmerseite stark verbessert.

Gilt die Entgeltfortzahlung auch für die einvernehmliche Lösung im Hinblick auf einen bevorstehenden Krankenhausaufenthalt ?
Ja, in der Tat. Auch während eines erst bevorstehenden Krankenhausaufenthaltes haben Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst wird.

Ist das Krankenentgelt des Arbeitgebers gleich hoch wie das Krankengeld der Krankenkasse nach einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand ?
Das Krankenentgelt des Arbeitgebers wird in aller Regel höher als das Krankengeld der Krankenkasse ausfallen. Das Krankenentgelt entspricht dem Entgelt, das der Dienstnehmer bezogen hätte, wäre er gesund gewesen. Das Krankengeld hingegen ist eine Leistung der Krankenkasse an den erkrankten Dienstnehmer, das nach Wegfall der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers als Ersatz des Arbeitsverdienstes dienen soll.

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