Hauptausschuss


Dem Hauptausschuss der NÖ Landarbeiterkammer obliegt die Vollziehung der Beschlüsse der Vollversammlung in Verwaltungs-, Organisations-, Finanz- und Personalangelegenheiten.

Dem Hauptausschuss gehören der Präsident, die beiden Vizepräsidenten sowie sechs weitere Mitglieder der Vollversammlung an. Dazu wurden zwei weitere Mitglieder der Vollversammlung in den Hauptausschuss kooptiert. Die in den Hauptausschuss zu entsendenden Kammerräte sind in jenem Verhältnis zu wählen, das dem der wahlwerbenden Fraktionen in der Vollversammlung entspricht.