Lehrling? Hier bist du genau richtig!

 

WER IST DIE NÖ LANDARBEITERKAMMER?
Die NÖ Landarbeiterkammer ist deine Interessenvertretung und setzt sich für deine Anliegen ein, solange du in der Land- und Forstwirtschaft unselbständig beschäftigt bist!

WANN BIN ICH LAK-MITGLIED?
Automatisch, sobald du deine Ausbildung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf (z.B. als Gärtner, Forstfacharbeiter, Fischerei, Imkerei, Pferdewirtschaft, Berufsjäger, etc.) oder als Bürolehrling in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in einer Genossenschaft beginnst (z.B. in einem Raiffeisen Lagerhaus)

WARUM UND WOFÜR GIBT ES DIE NÖ LAK?
Die NÖ Landarbeiterkammer vertritt die Interessen aller unselbständig beschäftigten Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Gerade dich als Lehrling wollen wir als deine Interessenvertretung beim Start in dein Arbeitsleben bestmöglich unterstützen. Bei Fragen zu deinem Job (z.B. zur Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, etc.) kannst du dich jederzeit an uns wenden! Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!

 

Alle wichtigen Infos auf einen Blick!

Recht

Als Lehrling stehst du arbeitsrechtlich unter besonderem Schutz (z.B. Jugendschutz bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutz).

Besondere Schutzbestimmungen für Lehrlinge:

  • Regelmäßige Wochenarbeitszeit max. 40 Stunden (jedoch max. 8 Stunden pro Tag)
  • Ruhezeit von mindestens 12 Stunden
  • Keine Nachtarbeit (zwischen 19 und 5 Uhr)
  • Keine Überstundenarbeit
  • Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nur in besonders dringenden Fällen
  • Jedes zweite Wochenende zur Gänze arbeitsfrei, eine Beschäftigung ist an höchstens 15 Wochenenden im Kalenderjahr erlaubt
  • Ununterbrochene Wochenfreizeit von mindestens 41 Stunden (mit verpflichtendem Sonntag)
  • Besonderer Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Entgelts, wenn eine Beschäftigung in der Wochenfreizeit erfolgt
  • Gewährleistung der Jugendlichenuntersuchung in der Dienstzeit
  • Ausreichende Unterweisung der Jugendlichen durch den Dienstgeber über Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeitszeit (mit Nachweis der Unterweisung) - mindestens einmal jährlich
  • Zur Verfügungstellung der für den persönlichen Schutz notwendigen und geeigneten Schutzausrüstungen (persönliche Schutzausrüstung)

Rechtsberatung der NÖ Landarbeiterkammer:
Mag. Heimo Gleich
Tel.: 01/ 512 16 01 12
E-Mail

Lehrlingsentschädigungen

Lehrlingsentschädigung

Als Lehrling hast du Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung, die kollektivvertraglich festgelegt und nach Lehrjahren abgestuft. Je nach deiner Berufswahl kommen verschiedene Kollektivverträge zur Anwendung.

 

  • Entschädigung für Lehrlinge in bäuerlichen Betrieben - gültig ab 1. Jänner 2024:
1. Lehrjahr EUR 810,91
2. Lehrjahr EUR 1.132,58
3. Lehrjahr EUR 1.456,51
  • Entschädigung für Lehrlinge in Gartenbaubetrieben - gültig ab 1. Jänner 2024:
1. Lehrjahr EUR 800,-
2. Lehrjahr EUR 900,-
3. Lehrjahr EUR 1.200,-
  • Entschädigung für Arbeiter und Angestelltenlehrlinge in Raiffeisen Lagerhäusern in Niederösterreich - gültig ab 1. März 2023:
1. Lehrjahr EUR 802,-
2. Lehrjahr EUR 969,-
3. Lehrjahr EUR 1.183,-
4. Lehrjahr EUR 1.203,-
  • Entschädigung für Lehrlinge in privaten Forstbetrieben - gültig ab 1. Jänner 2024:
1. Lehrjahr EUR 8,17*
2. Lehrjahr EUR 9,97*
3. Lehrjahr EUR 11,75*

*Stundenlohn (für den Monatslohn ist unter Berücksichtigung der Normalarbeitszeit der Faktor 173,3 als Multiplikator heranzuziehen)

 

  • Entschädigung für Lehrlinge (Arbeiter und Angestellte) bei der Österreichischen Bundesforste AG - gültig ab 1. Jänner 2024
1. Lehrjahr EUR 1.131,22
2. Lehrjahr EUR 1.432,28
3. Lehrjahr EUR *1.959,44

* Bei Lehrlingen im Sinne des § 80 des LF-DG, die zum Forstarbeiter, Jäger oder Fischer ausgebildet werden, tritt anstelle dieses Beitrages ab Beginn des 3. Lehrjahres der Betrag von EUR 2.416,40.
 

  • Entschädigung für Lehrlinge der Maschinenring-Service Genossenschaft NÖ-Wien - gültig ab 1. April 2023:
1. Lehrjahr EUR 678,56
2. Lehrjahr EUR 939,89
3. Lehrjahr EUR 1.286,86 

Rückerstattung der Internats- bzw. Unterbringungskosten für Lehrlinge


Bisher hatten Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft ihre Internatskosten selbst zu bezahlen bzw. wurden sie ihnen in vielen Fällen vom Dienstgeber von ihrer Lehrlingsentschädigung abgezogen.

Nach einer Novelle des Landarbeitsgesetzes haben nun die Lehrbetriebe die während des Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehenden Kosten (Unterbringung und Verpflegung in einem Internat bzw. Lehrlingshaus) zu tragen.
Die neue Regelung beinhaltet aber auch, dass land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge, die die Kosten seit Anfang 2018 selbst getragen haben, eine entsprechende Rückerstattung bei der land- und forstwirtschaftl. Lehrlings- und Fachausbildungsstelle beantragen können. Zusätzlich zum Antragsformular müssen entsprechende Zahlungsbelege (Rechnungen, Lohnzettel) mitgeschickt werden, die belegen, dass der Antragsteller die Internatskosten selbst getragen hat. Der Antrag auf Rückersatz kann frühestens nach dem letzten Tag des Internatsaufenthaltes bis spätestens drei Jahre danach gestellt werden.
Mit der Neuregelung der Kostenübernahme wurde zugleich beschlossen, dass die Lehrbetriebe einen Ersatz der Unterbringungskosten beantragen und über den Insolvenz-Entgelt-Fonds rückerstattet bekommen können. 

Bei Fragen steht die NÖ land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) telefonisch unter 05 0259/26 400 oder per Mail an lfa@lk-noe.at als Ansprechpartner zur Verfügung.

- Antragsformular
 

Ausweis für Lehrlinge

Ein Lehrlingsausweis bringt dir viele Vorteile und Ermäßigungen! Beantragen kannst du deinen Lehrlingsausweis bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle für Niederösterreich.

Kontakt:
Land- und Forstwirtschaftlichliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
Tel.: 05 / 0259 26 403
www.lehrlingsstelle.at
E-Mail
 

LAK-Lehrlingsbeihilfe

Alle LAK-zugehörigen Lehrlinge (dazu gehören alle Lehrlinge, die einen land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erlernen, wie z.B. Gartenbau, Forstarbeit, Imker, Weinbau, aber auch Bürolehrlinge, z.B. in den Raiffeisen Lagerhäusern oder bei den Bundesforsten) können als „Starthilfe” am Beginn ihrer Lehrzeit (nach Ablauf der Probezeit) eine Beihilfe von EUR 170,- beantragen. Einfach eine Kopie des Lehrvertrages einschicken und schon wird der Gutschein für die Lehrlingsbeihilfe zugeschickt!

Belohnt wird auch der erfolgreiche Lehrabschluss. Wer die Lehrabschlussprüfung geschafft hat, braucht nur eine Kopie des Lehrlingsprüfungsabschlusszeugnisses einzuschicken (per E-Mail, Fax oder Post) und erhält nochmals eine Überweisung von EUR 170,-.

Lehrlinge, die ihre Lehre mit ausgezeichnetem Erfolg abschließen, werden im Rahmen einer Ehrungsfeier der NÖ Landarbeiterkammer geehrt und erhalten eine zusätzliche Prämie von EUR 100,-.

Weitere Infos erhalten Sie bei Julia Bauer telefonisch unter 01/ 512 16 01 16 oder per E-Mail.

LAK-Führerscheinbeihilfe (Gr. B) bis 21 Jahre

Alle Kammermitglieder von 17 bis 21 Jahren erhalten für den Fahrschulbesuch zur Erlangung des Führerscheins der Gruppe B eine Beihilfe. Einzige Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sechs Monate zumindest 20 Wochenstunden in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt und bei der Führerscheinprüfung bereits LAK-Mitglied war.

Die Beihilfe kann ausschließlich von jungen Kammermitgliedern im Alter von 17 bis 21 Jahre in Anspruch genommen werden.
NEU: Ab 1. September 2019 treten erhöhte Fördersätze in Kraft. Die Höhe des Zuschuss beträgt einmalig EUR 150,-.

Weitere Infos erhalten Sie telefonisch unter 01/512 16 01 20 oder per E-Mail. 

LAK-Jugendzuschuss

Mit dem Jugendzuschuss möchte die NÖ Landarbeiterkammer ihre jungen Mitglieder unterstützen!

Ab sofort kann für den Besuch folgender Veranstaltungen ein LAK-Jugendzuschuss beantragt werden:

a) FESTIVALS

1. Nova Rock in Nickelsdorf
2. Woodstock der Blasmusik in Ort/Innkreis
3. FM4 Frequency Festival in St. Pölten
4. Beatpatrol Festival
5. NEU: Shutdown Festival in Zwentendorf

b) SPORTVERANSTALTUNGEN

Der Matchbesuch von Sportveranstaltungen der höchsten Spielklasse von NÖ Vereinen mit Austragungsort in NÖ plus alle Heimspiele von österreichischen Nationalmannschaften (z.B.: Fußball, Handball, Eishockey, etc...).

Anspruchsberechtigt sind alle Kammermitglieder bis zum Ende des 26. Lebensjahres, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sechs Monate innerhalb eines Jahres in der Land- und Forstwirtschaft vollbeschäftigt (mindestens 20 Wochenstunden) waren.

Weitere Infos erhalten Sie telefonisch unter 0676/841 430 21 oder per E-Mail.

Förderungen des Landes NÖ

Das Land Niederösterreich leistet an Lehrlinge folgende Beihilfen:

Schulstartgeld
Das Blau-gelbe Schulstartgeld ist eine Unterstützungsleistung des Landes NÖ für NÖ Familien als Teuerungsausgleich. Die Förderung kann ausschließlich für alle Schüler oder Schülerinnen, welche im Schuljahr 2022/23 eine Primar- oder Sekundarschule besuchen, sowie Lehrlinge beantragt werden.

Mobilitätsförderung
Mit der Mobilitätsförderung unterstützt das Land NÖ Lehrlinge, die zwischen Wohnsitz und Ausbildungsort (Lehrbetrieb, Ausbildungsstätte, Berufsschule) pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen zu tragen haben. Entstehen dem Lehrling aufgrund eines Lehrlingsheimplatzes Unterbringungskosten, können diese im Rahmen der Mobilitätsförderung anteilsmäßig berücksichtigt werden. Eine Antragstellung ist immer nur rückwirkend für das zuletzt abgelaufene Kalenderjahr möglich. Maßgebend ist, dass die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnsitz und Ausbildungsort regelmäßig erfolgte und die Mindestentfernung 3 Kilometer (kürzeste Wegstrecke) beträgt. Die Höhe der Mobilitätsförderung beträgt im Förderungszeitraum für Hin- und Rückfahrt einmalig EUR 5,- pro Tageskilometer.

Lehrlingsbeihilfe
Die Lehrlingsbeihilfe kann Lehrlingen aus einkommensschwachen Familien gewährt werden. Die Höhe der Lehrlingsbeihilfe beläuft sich auf EUR 120,- monatlich und wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt. Danach muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden. 

Begabtenförderung
Lehrlingen kann aufgrund von besonderen Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrausbildung eine Begabtenförderung gewährt werden.Die Begabtenförderung beträgt EUR 120,-.

- weitere Infos


Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlingsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung (F3)
Tel.: 02742/ 9005 - 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline), Fax: 02742/ 9005 - 13460
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 

Tipps zum Geld sparen

Jugendtickets
Ob Ausbildung oder Freizeit - die Jugendtickets sind das beste Angebot für Lehrlinge und SchülerInnen in der Ostregion. Anspruchsberechtigt sind alle Lehrlinge, deren Lehrstelle und/oder Wohnsitz in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland liegt.

Das Top-Jugendticket für nur EUR 82,- gilt ein ganzes Schuljahr auf öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien, NÖ und dem Burgenland an allen Tagen (auch in den Ferien).
Mit dem Jugendticket um EUR 19,60,- können öffentliche Verkehrsmittel für den Weg vom Hauptwohnsitz zur Lehrstelle genutzt werden.


Freifahrt & Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben Lehrlinge Anspruch auf Freifahrt (zum Selbstbehalt von EUR 19,60,- / siehe Jugendticket) oder Fahrtenbeihilfe.

Fahrtenbeihilfe kann beantragt werden, wenn der Lehrling für die tägliche Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benützen kann und der kürzeste Weg in eine Richtung mindestens 2 Kilometer lang ist.
Die Beihilfe beträgt:
- EUR 5,10 pro Monat bei einm Weg bis zehn Kilometer oder innerhalb des Ortsgebietes
- EUR 7,30 pro Monat bei einem Arbeitsweg von mehr als zehn Kilometern