Nachstehend finden Sie alle Förderungen und Unterstützungen der NÖ Landarbeiterkammer für ihre Mitglieder im Überblick:

Anspruch auf finanzielle Leistungen der NÖ Landarbeiterkammer haben alle umlagepflichtigen Kammerzugehörigen, die hauptberuflich mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind, sofern aus den Richtlinien der jeweiligen Unterstützung keine anderen Bestimmungen hervorgehen.

Schul-/Studienbeihilfe


Anspruchsberechtigt sind kammerzugehörige Eltern oder der Vormund eines Kindes, die im Kalenderjahr mindestens sechs Monate in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind. Das Kind, für das um Beihilfe angesucht wird, muss 9 Pflichtschuljahre absolviert haben und danach eine weiterführende Schule oder ein Studium besuchen. Voraussetzung ist, dass Familienbeihilfe bezogen wird. Studienbeihilfen können jedoch höchstens nur bis zum 27. Lebensjahr des Kindes bewilligt werden sofern das Bruttojahreseinkommen die Höhe von EUR 10.000,– des studierenden Kindes nicht übersteigt.

Sofern das leibliche Kind nicht dauernd im eigenen Haushalt des kammerzugehörigen Elternteiles wohnt, ist ein Nachweis über Alimentationszahlungen der letzten 12 Monate vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Beihilfe.

Die Schulbeihilfe ab dem 10. Schuljahr (nach 9 absolvierten Pflichtschuljahren) beträgt EUR 140,–. Die Studienbeihilfe, ab Inskription an einer Universität oder Fachhochschule, beträgt EUR 190,–. Die Beihilfe erhöht sich pro weiterem Kind, für das der Antragsteller Familienbeihilfe bezieht oder Alimentationszahlungen leistet, um EUR 90,–. Ist während des Schul-/Studienjahres eine internatsmäßige oder private Unterbringung außerhalb des Wohnortes der Eltern notwendig, kann um Unterkunftskostenzuschuss angesucht werden. Die Höhe beträgt bis zu EUR 120,–.

  • Antragsformular 
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  • Richtlinien

Weitere Infos erhalten Sie im LAK-ServiceCenter St. Pölten telefonisch unter 02742/35 26 83 oder per E-Mail.
 

Ausbildungszuschuss

Kammerzugehörige Eltern, deren Kinder eine Lehre absolvieren, können einen Antrag auf einen Ausbildungszuschuss stellen.

Der Antrag darf erst nach Ablauf der Probezeit eingebracht werden. Beizulegen sind: eine Kopie des Lehr- oder Ausbildungsvertrages sowie ein Einkommensnachweis des Kindes (Gehaltszettel). 
Die Höhe des Ausbildungszuschusses gestaffelt nach dem Einkommen des Lehrlings beträgt bis zu EUR 190,- pro Lehr- oder Ausbildungsjahr.

Weitere Infos erhalten Sie im LAK-ServiceCenter St. Pölten telefonisch unter 02742/35 26 83 oder per E-Mail.

Digitalisierungszuschuss


Um die Betriebsratsarbeit in Zeiten der COVID 19-Pandemie zu erleichtern, gewährt die NÖ Landarbeiterkammer Betriebsratskörperschaften beim Ankauf eines Laptops oder Tablets für die Betriebsratsarbeit einen Zuschuss in der Höhe von 30% des Kaufpreises eines Laptops/Tablets, maximal EUR 300,-.

  • Antragsformular
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  • Richtlinien

Weitere Infos erhalten Sie im LAK-ServiceCenter St. Pölten telefonisch unter 02742 / 35 26 83 oder per E-Mail.

Zuschuss zum Familienzeitbonus - „Papamonat”


Für alle kammerzugehörigen Väter, die nach der Geburt ihres Kindes einen „Papamonat“ in Anspruch nehmen.
Der Zuschuss erfolgt in Form einer Aufstockung des Familienzeitbonus um EUR 300,- und kann von Vätern beantragt werden, die einen „Papamonat“ in Anspruch nehmen.

  • Antragsformular
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  • Richtlinien

Weitere Infos erhalten Sie im Kammeramt bei Melanie Höller telefonisch unter 01/512 16 01 20 oder per E-Mail.

Treueprämie


Um eine Treueprämie kann angesucht werden, wenn der Antragsteller eine 10-, 25-, 35- oder 45-jährige Berufszugehörigkeit als Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vorweisen kann.

Weiters können bäuerliche Dienstnehmer, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und noch immer bei ihrem Dienstgeber leben und mithelfend tätig sind, um eine Prämie ansuchen.

Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung der Treueprämie besteht nicht. Die Treueprämie kann nur im Rahmen der alljährlichen Ehrungsfeiern der NÖ LAK persönlich ausgehändigt werden. Die Prämien betragen:

  • EUR 120,- für 10 Jahre
  • EUR 270,- für 25 Jahre
  • EUR 370,- für 35 Jahre
  • EUR 470,- für 45 Jahre

Die Anmeldefrist für die Treueprämienaktion 2024 läuft bis 30. Juni 2024.


Weitere Infos erhalten Sie im LAK-ServiceCenter St. Pölten telefonisch unter 02742/35 26 83 oder per E-Mail.

Bauen.Wohnen.Sanieren

Für die Schaffung und Sanierung von Wohnraum können Kammermitglieder zinsenlose Darlehen beantragen.
Kammerzugehörige bis zum vollendeten 40. Lebensjahr (Jungfamilien) können um erhöhte Förderungen (Beträge in rot) ansuchen.

Förderungsvarianten:
Förderung I: Für die Errichtung bzw. Kauf eines Eigenheimes im Bundesland NÖ sowie für den Kauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung
Darlehenshöhe: EUR 17.400,- (Rückzahlung: 120 Monatsraten zu je EUR 145,-) / EUR 21.600,- (Erhöhte Förderung)

Förderung II: Aus-, Zu-, An- und Umbauten, Kauf einer geförderten Eigentumswohnung, Genossenschafts-, Mietwohnung oder Wohnung mit Vorkaufsrecht, Sanierung wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenumbau sowie Neu- und Umbau von Heizungsanlagen auf Alternativenergie, Anschlussgebühren für Kanal, Wasser, Biokläranlagen und Hausstandsgründung
Darlehenshöhe: EUR 8.700,- (Rückzahlung: 60 Monatsraten zu je EUR 145,-) / EUR 10.800,-

NEU: Sanierungen und Maßnahmen (mindestens 2 Maßnahmen) zur nachhaltigen Reduzierung des Energiebedarfs werden bis zu EUR 11.400,- gefördert (Rückzahlung: 60 Monatsraten zu je EUR 190,-) / EUR 13.500,-

Sanierungen und Maßnahmen (mindestens 3 Maßnahmen) zur umfassenden und nachhaltigen Reduzierung des Energiebedarfs werden bis zu EUR 13.200,- gefördert (Rückzahlung: 60 Monatsraten zu je EUR 220,-) / EUR 15.000,-

Bei umfassenden thermischen Sanierungen oder nachhaltigen wärme- und energiesparenden Maßnahmen kann um eine erhöhte Förderung angesucht werden:

Förderung I: Darlehenshöhe: EUR 26.400,- (Rückzahlung: 120 Monatsraten zu je EUR 220,-) / EUR 30.000,-

Förderung II: Darlehenshöhe: EUR 13.200,- (Rückzahlung: 60 Monatsraten zu je EUR 220,-) / EUR 15.000,-

Weitere Infos erhalten Sie bei ihrer zuständigen Geschäftsstelle oder telefonisch unter 0676/ 841 430 21 oder per E-Mail.


Raus aus ÖL-Bonus des Landes NÖ

Alle Infos zur Förderung unter www.noe-wohnbau.at.

Kursbeihilfe

Für den Kursbesuch bei einem anerkannten Institut für Erwachsenenbildung (wie LFI, BFI, WIFI oder Volkshochschulen) können Kammermitglieder für Kurskosten, die sie selbst zu tragen haben, eine Beihilfe beantragen.

Bei berufsspezifischen Kursen ist zuerst verpflichtend beim Land Niederösterreich um Förderung anzusuchen. Erst nach bestätigter Förderung bzw. Angabe der Ablehnungsgründe kann bei der NÖ LAK um Kursbeihilfe angesucht werden.

Weitere Infos erhalten Sie im Referat für Bildung telefonisch unter 01/ 512 16 01 16 oder per E-Mail.

Kinderbetreuungszuschuss

Für alle kammerzugehörigen Eltern, die nach dem Mutterschutz oder nach dem Ende einer gesetzlichen Karenz ihr Dienstverhältnis wieder aufnehmen und deshalb Bedarf nach professioneller Kinderbetreuung haben.

Der Zuschuss gebührt für die Kosten einer ausgebildeten Tagesmutter oder einer öffentlichen oder privaten Kinderbetreuungseinrichtung. Das Kind, für das die Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird, darf das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ein Zuschuss erfolgt nur für tatsächlich an eine Tagesmutter oder eine Kinderbetreuungseinrichtung bezahltes Entgelt. Es ist begrenzt mit maximal 70 Prozent dieses Entgelts sowie mit einer Förderungshöhe von maximal EUR 520,- pro Kalenderjahr.

Weitere Infos erhalten Sie im Kammeramt bei Melanie Höller telefonisch unter 01/512 16 01 20 oder per E-Mail.

Führerscheinbeihilfe (C bis F)

Alle Kammermitglieder können für den Fahrschulbesuch zur Erlangung des Führerscheins der Gruppen C bis F, sofern dieser für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erforderlich ist, eine Beihilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sechs Monate  in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt war.

 
Gruppen   EUR
C (C1+F) 320,-
C1 (F) 320,-
C1+E1 (F) 320,-
C+E (C1+F) 420,-
F   170,-
E (E/B+E/C1) 220,-
E/C1 (E/B) 120,-
E/B   120,-

Weitere Infos erhalten Sie im Kammeramt bei Melanie Höller telefonisch unter 01/512 16 01 20 oder per E-Mail.

Führerscheinbeihilfe (Gr. B) bis 21 Jahre

Alle Kammermitglieder von 17 bis 21 Jahren erhalten für den Fahrschulbesuch zur Erlangung des Führerscheins der Gruppe B eine Beihilfe. Einzige Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sechs Monate zumindest 20 Wochenstunden in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt und bei der Führerscheinprüfung bereits LAK-Mitglied war.

Die Beihilfe kann ausschließlich von jungen Kammermitgliedern im Alter von 17 bis 21 Jahre in Anspruch genommen werden.
Die Höhe des Zuschuss beträgt einmalig EUR 150,-.

Weitere Infos erhalten Sie bei Melanie Höller telefonisch unter 01/512 16 01 20 oder per E-Mail

Lehrlingsbeihilfe

Alle LAK-zugehörigen Lehrlinge (dazu gehören alle Lehrlinge, die einen land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erlernen, wie z.B. Gartenbau, Forstarbeit, Imker, Weinbau, aber auch Bürolehrlinge, z.B. in den Raiffeisen Lagerhäusern oder bei den Bundesforsten) können als „Starthilfe” am Beginn ihrer Lehrzeit (nach Ablauf der Probezeit) eine Beihilfe von EUR 170,- beantragen. Einfach eine Kopie des Lehrvertrages einschicken und schon wird der Gutschein für die Lehrlingsbeihilfe zugeschickt!

Belohnt wird auch der erfolgreiche Lehrabschluss. Wer die Lehrabschlussprüfung geschafft hat, braucht nur eine Kopie des Lehrlingsprüfungsabschlusszeugnisses einzuschicken (per E-Mail, Fax oder Post) und erhält nochmals eine Überweisung von EUR 170,-.

Lehrlinge, die ihre Lehre mit ausgezeichnetem Erfolg abschließen, werden im Rahmen einer Ehrungsfeier der NÖ Landarbeiterkammer geehrt und erhalten eine zusätzliche Prämie von EUR 100,-.

Weitere Infos erhalten Sie bei Julia Bauer telefonisch unter 01/ 512 16 01 16 oder per E-Mail.

Wichtige Infos für Lehrlinge (Höhe der Lehrlingsentschädigung, arbeitsrechtliche Fragen, Förderungen des Landes NÖ) findest du: - hier

Jugendzuschuss

Mit dem Jugendzuschuss möchte die NÖ Landarbeiterkammer ihre jungen Mitglieder unterstützen!

Ab sofort kann für den Besuch folgender Veranstaltungen ein LAK-Jugendzuschuss beantragt werden:

a) FESTIVALS

1. Nova Rock in Nickelsdorf
2. Woodstock der Blasmusik in Ort/Innkreis
3. FM4 Frequency Festival in St. Pölten
4. Beatpatrol Festival
5. NEU: Shutdown Festival in Zwentendorf

b) SPORTVERANSTALTUNGEN

Der Matchbesuch von Sportveranstaltungen der höchsten Spielklasse von NÖ Vereinen mit Austragungsort in NÖ plus alle Heimspiele von österreichischen Nationalmannschaften (z.B.: Fußball, Handball, Eishockey, etc...).

Anspruchsberechtigt sind alle Kammermitglieder bis zum Ende des 26. Lebensjahres, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sechs Monate innerhalb eines Jahres in der Land- und Forstwirtschaft vollbeschäftigt (mindestens 20 Wochenstunden) waren.

Weitere Infos erhalten Sie telefonisch unter 0676/841 430 21 oder per E-Mail.

Katastrophenhilfe

Kammermitglieder, die von Naturkatastrophen betroffen sind, können für die Beseitigung von Schäden, die durch Hochwasser, Stürme oder sonstige Naturkatastrophen entstanden sind, ein zinsenloses Sofortdarlehen bis zu EUR 30.000,- beantragen.

Anträge können in jeder Geschäftsstelle oder im Kammeramt gestellt werden. Weitere Infos erhalten Sie telefonisch unter 01/ 512 16 01 oder per E-Mail.

Kulturfahrten

Die NÖ Landarbeiterkammer unterstützt im Rahmen ihrer Bildungstätigkeit Kulturfahrten zum Besuch der NÖ Landesausstellung, die jedes zweite Jahr stattfindet. In Jahren, in denen es keine Landesausstellung gibt, können auch andere Ausstellungen oder Kulturveranstaltungen im Raum Niederösterreich besucht werden. Jede Kulturfahrt muss im Vorhinein von der NÖ Landarbeiterkammer genehmigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an das LAK-Bildungsreferat telefonisch unter 01/ 512 16 01 16 oder per E-Mail.