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Wiedereingliederungsteilzeit: Sanfter Wiedereinstieg in den Berufsalltag

Das mit 1. Juli 2017 in Kraft tretende Wiedereingliederungsteilzeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern nach längerer Krankheit leichter wieder in das Arbeitsleben einzusteigen.


Arbeitnehmern, die für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, soll mit der neuen Wiedereingliederungsteilzeit die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtert werden.
Wer sich nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand (Anlassfall) noch nicht fit für einen vollen beruflichen Wiedereinstieg fühlt, kann mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit treffen.

Modell beruht auf Einvernehmen mit Dienstgeber
Wiedereingliederungsteilzeit darf nur gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Antritt mindestens drei Monate gedauert hat. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass das Gesetz keinen Rechtsanspruch vorsieht und es daher alleine auf das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ankommt.
Die Wiedereingliederungsteilzeit darf für die Dauer von mindestens einem bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte herabgesetzt werden. Zudem ist eine Beratung und die Erarbeitung eines Wiedereingliederungsplans durch die Einrichtung „fit2work” erforderlich.
Personen, die eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren, haben für deren Dauer einen Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld. Es handelt sich hierbei um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die aus dem Versicherungsfall der Wiedereingliederung nach langem Krankenstand erbracht wird. Das Wiedereingliederungsgeld ist durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des zuständigen Krankenversicherungsträgers zu genehmigen. Wesentliche Voraussetzung für dessen Gewährung ist die medizinische Zweckmäßigkeit der beruflichen Wiedereingliederung. Es errechnet sich aus dem erhöhten Krankengeld (= 60% der Bemessungsgrundlage) und ist entsprechend der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit zu aliquotieren.
Durch die Wiedereingliederungsteilzeit wird ein arbeits- und sozialrechtliches Modell geschaffen, das den längeren Verbleib von Arbeitnehmern im Erwerbsleben fördern soll. Zusätzlich soll ein Anreiz geschaffen werden, in den Job zurückzukehren, da das Wiedereingliederungsgeld zusammen mit dem laufenden Entgelt höher ist, als das im Krankenstand bezogene Krankengeld.

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