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Ohne Foto wird E-Card gesperrt

E-Cards sind seit dem 15. Jänner 2024 nur noch mit Lichtbild gültig. Wenn bereits ein Foto von Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder dem Fremdenregister digital vorliegt, wird dieses automatisch für die E-Card übernommen. Allen anderen empfiehlt die NÖ LAK eine rasche Registrierung eines Fotos.


Um einer missbräuchlichen Verwendung entgegenzuwirken, ist eine E-Card seit dem 15. Jänner 2024 nur noch mit Foto gültig.

Auf den Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung hat das fehlende Foto auf der E-Card zwar keinen Einfluss, nimmt eine versicherte Person die Leistung eines Arztes in Anspruch oder hat sie mit der Sozialversicherung zu tun, wird sie im Zuge dessen aufgefordert werden, ein Foto registrieren zu lassen.

Alle jene, die noch kein Foto behördlich hinterlegt haben, sollten sich dafür bei einer Fotoregistrierungsstelle (siehe www.chipkarte.at/foto) registrieren lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen! Um die Fotoregistrierung für Betroffene zu erleichtern, wurde im Parlament beschlossen, dass ab 1. April 2024 amtliche Fotos für die neue E-Card auf den Gemeinden hinterlegt werden können. Diese Bestimmung ist für jene Personen vorgesehen, die über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen. Alle anderen Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, haben sich an die Bezirkspolizeikommandos bzw. Polizeikommissariate in Niederösterreich zu wenden. Auch hier wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen!

Wird trotz Aufforderung kein Foto registriert, wird die E-Card gesperrt. Der Versicherte muss sich in weiterer Folge von der Krankenkasse einen zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg besorgen. Die Einlösung eines elektronischen Rezepts in der Apotheke ist mit einer gesperrten E-Card nicht möglich. Dafür benötigt die betroffene Person ein ausgedrucktes elektronisches Rezept oder die 12-stellige elektronische Rezept-ID.

Kinder unter 14 Jahren, Personen die im Ausstellungsjahr das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben und Personen in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 bleibt die E-Card ohne Foto erhalten. Bevor diese abläuft, erhalten die genannten Ausnahmen eine neue E-Card automatisch zugesandt.

 

Foto: SVC / Wilke