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ÖLAKT plädiert weiter für Schallreduktoren

Der neue Innenminister Wolfgang Sobotka steht der Einführung von Schallreduktoren zum Zweck des Arbeitnehmerschutzes aufgeschlossen gegenüber.

Im Sinne des Arbeitnehmerschutzes fordert der Österreichische Landarbeiterkammertag bereits seit längerer Zeit eine Änderung des Waffengesetzes.
Im Detail geht es um eine gesetzliche  Regelung, die Berufsjägern und Berufsförstern bei ihrer Berufsausübung die Verwendung von Schallreduktoren auf Jagdgewehren erlaubt. Der Schussknall eines Büchsenschusses liegt bei bis zu 165 Dezibel und überschreitet damit deutlich die durchschnittliche Schmerzgrenze des menschliches Ohres. Mit einem Schallreduktor würde der Mündungsknall um ca. 30 dB reduziert und damit der medizinisch gefährliche Bereich verlassen werden. „Damit könnte eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Berufsjägern und Berufsförstern, von denen viele als Begleiterscheinung ihrer Tätigkeit an Gehörschäden leiden, erreicht werden”, so ÖLAKT-Vorsitzender Präsident Ing. Christian Mandl.

Österreichweit ca. 500 Berufsjäger und Berufsförster
Erfasst werden sollten von dieser neuen Regelung nur Berufsjäger und Berufsförster, die aufgrund eines Arbeitsvertrages zur Jagd für ihren Arbeitgeber verpflichtet sind. „Österreichweit wären das ca. 500 Arbeitnehmer. Keinesfalls sollen Reduktoren generell für die Jagd freigegeben werden”, betont Mandl. Um Missbrauch ausschließen zu können, würden die Schallreduktoren vom Arbeitgeber angeschafft und den betroffenen Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt.
Umfassend über das Anliegen des ÖLAKT informiert wurde zuletzt auch der neue Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka, der sich nach den Gesprächen der notwendigen Gesetzesänderung durchaus aufgeschlossen zeigte.

Foto: ZVG