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Neue Anreize für längeres Arbeiten

Die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters wird als einer der wesentlichsten Beiträge zur langfristigen Sicherung der Pensionen angesehen. Zwei ab 01.01.2024 geltende Änderungen im Pensionsrecht sollen Erwerbstätige dazu motivieren, länger zu arbeiten.

 

Bonifikation bei Pensionsaufschub
Wer nach Erreichung des Regelpensionsalters die Pension nicht antritt, sondern weiterarbeitet, hat bisher eine Bonifikation von 4,2 % der Leistung pro Jahr des Pensionsaufschubs erhalten. Diese Bonifikation wird auf 5,1 % pro Jahr erhöht. Insgesamt begrenzt ist sie mit 15,3 %. Dies bedeutet: 3 Jahre länger arbeiten wird dadurch finanziell sehr attraktiv und die tatsächliche Pensionshöhe in der Regel um mehr als 20 % steigern, wenn man auch die zusätzlichen Beiträge auf das Pensionskonto berücksichtigt.

Arbeiten neben dem Pensionsbezug
Auch das Arbeiten neben dem Bezug einer Alterspension ab Erreichung des Regelpensionsalters wird gefördert. In diesem Fall übernimmt der Bund die Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung bis zu einem Betrag von maximal EUR 102,69 (Wert 2023).
 

Foto: freepik.com